Das Landesjugendsingen wird vom Fachbereich Jugend und Familie, Abteilung Bildung und Gesellschaft des Landes Vorarlberg in Kooperation mit dem Chorverband Vorarlberg und der Bildungsdirektion für Vorarlberg ausgerichtet.
Teilnahmeberechtigt sind österreichische Kinder- und Jugendchöre bzw. Vokalensembles aus dem schulischen und außerschulischen Bereich, deren Teilnehmende mindestens sechs und höchstens 24 Jahre alt sein dürfen.
Das Österreichische Jugendsingen dient seit 1947 der Förderung des chorischen Singens und wird auf Bezirks-, Landes und Bundesebene im Drei-Jahres-Rhythmus organisiert.
Das Bundesjugendsingen findet dann vom 29. Juni bis 2. Juli in Linz statt.
