Kostenfaktor
Bergungen oder Hilfeleistungen aller Art im alpinen Gelände können sehr aufwändig und daher kostenintensiv sein.
Egal ob die Flugrettung, die Bodenrettung der Bergrettung oder der Pistendienst im Winter beansprucht wird, eine Bergekostenrechnung wird in der Regel dem Verunfallten zusgestellt.
Versicherung
Nach dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungs-Gesetz) werden bei Sport-und Bergunfällen die Kosten für Bergung und Transport ins Tal von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Lt. Aussage der VGKK werden bei Schulveranstaltungen lediglich ein Teil der Transportkosten, höchstens jedoch EUR 80,00 von der GKK übernommen.
Vorsorge treffen kann man über eine private Bergekostenversicherung, möglicherweise auch über Kreditkarten (mit Vorbehalt) oder teils über Mitgliedschaften bei alpinen Vereinen.
Bergekosten-Rückerstattung
Angesichts der bestehenden, unbefriedigenden Versicherungs-Situation haben wir vor ca. 10 Jahren eine Förderer-Aktion mit Anspruch auf Rückersatz der Bergekosten gestartet. Zwischenzeitlich haben wir allein in Vorarlberg ungefähr 10.000 Förderer, welche diesbezüglich Vorsorge getroffen haben und zudem unsere ehrenamtliche Organisation wesentlich unterstützen.
Bei Einzahlung von mindestens € 18,00 übernehmen wir für den Einzahler, dessen Ehepartner und die Kinder bis zu 18 Jahre 1 Jahr lang weltweit die Deckung der Such- und Bergekosten aus Berg- oder Wassernot. Nähere Informationen können Sie im Internet unter www.bergrettung-vorarlberg.at „Förderer“ nachlesen, ansonsten gibt Ihnen die Geschäftsstelle der Bergrettung unter der Tel. Nr. 05522 3505 während der üblichen Bürozeiten gerne Auskunft.
Wir wünschen Ihnen unfallfreie Schulveranstaltungen und viel Freude in unserer schönen Bergwelt!
Das Handy in den Bergen kann Leben retten – Informieren Sie sich über den richtigen Umgang unter www.bergrettung-vorarlberg.at „Tipps und Infos“.
Die Notrufnummer für alle Arten von Unfällen lautet in Vorarlberg: 144
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