Landesflagge

Farben:
Rechtsgrundlage:
Weitere Regelung:
 
Beschreibung:
rot-weiß
Art. 6 Abs. 2 der Landesverfassung
Gesetz über die Landessymbole, LGBl.Nr. 11/1996, 58/2001
Die Farben des Landes Vorarlberg sind rot und weiß. Sie bilden die Landesflagge, die aus zwei gleich breiten Querstreifen besteht, von denen der obere rot und der untere weiß ist. Als Dienstflagge des Landes dient die Landesflagge mit dem Landeswappen in der Mitte.

Dienstflagge

Die Landesflagge des Landes besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen, von denen der obere rot und der untere weiß ist.

Wird in der Mitte das Landeswappen ergänzt, wird sie zur Dienstflagge.

Wie bei der Verwendung des Landeswappens steht das Recht zur Führung der Dienstflagge ebenfalls nur den Präsident:innen des Landtages, den Mitgliedern der Landesregierung und den Dienststellen des Landes zu.

Gemäß § 248  Abs. 2 Strafgesetzbuch, BGBl.Nr. 60/1974, genießt die Fahne Vorarlbergs auch strafrechtlichen Schutz.

Die Landesfarben entsprechen dem Wappenmantel des 1863 von Kaiser Franz Josef I. verliehenen Landeswappens sowie den Farben des Herzschilds dieses Wappens (rote Montforter Fahne in silbernem Schild).

Bis zur Festlegung der Landesfarben in der Landesverfassung von 1923 wurden sie „inoffiziell“ geführt.

Wappenmantel von 1863

01.     Landesname
02.     Landeswappen
03.     Landesfarben
04.     Landessiegel
05.     Landeshymne
06.     Landespatron

07.     Landesauszeichnungen