Beschreibung
Seit 1918 führt das Land Vorarlberg die rote Fahne der Grafen Montfort in silbernem Schild.
Rechtsgrundlage
Das Wappen des Landes ist das Montfortische rote Banner auf silbernem Schilde (Art. 6 Abs. 1 Landesverfassung).
Geschichte
Am 8. August 1963 verleiht Kaiser Franz Josef auf Vorschlag und Ersuchen des Landtags dem Land Vorarlberg erstmalig ein Wappen.
Interessant
Das Vorarlberger Wappen ist das einzige eines österreichischen Bundeslandes, in dem kein Wappentier vorkommt.
Verwendung
Das Recht zur Führung des Landeswappens ist dem Präsidium des Landtags, den Mitgliedern der Landesregierung sowie den Dienststellen des Landes vorbehalten.
Soweit dieses Recht nicht durch allgemeine Rechtsvorschriften eingeräumt wird, bedarf die „Führung“ des Landeswappens einer Bewilligung der Landesregierung. Seine „Verwendung“ ist grundsätzlich freigestellt.
Kaiserliches Wappendiplom von 1864
Das Wappendiplom des ersten Wappens wird am 8. August 1864 ausgestellt.
- Die Herrschaften und Stände Bregenz Sonnenberg und Feldkirch (oben),
- Bludenz, die Montforter Kirchenfahne als Herzschild und Hohenems (mittig)
- sowie Dornbirn, Montafon und Bregenzerwald (unten)
sind auf dem Wappen abgebildet.
Es wurde von Kaiser Franz Josef nach einem Entwurf des Historikers Josef Bergmann verliehen.
Grafen von Montfort
Da die Montforter im Mittelalter über weite Teile Vorarlbergs geboten, wurde ihr Wappen als Herzschild in das erste Vorarlberger Landeswappen integriert.
Rechtsgrundlage
Das Landeswappen ist im Gesetz über die LGBl.Nr. 11/1996, 58/2001, näher geregelt. Es enthält als Anlagen 1 und 2 verbindliche Darstellungen in Farb- und Schwarzdruck.
Schutz
Gemäß § 248 Abs. 2 Strafgesetzbuch, BGBl.Nr. 60/1974, genießt das Landeswappen auch strafrechtlichen Schutz.
Die Landessymbole im Porträt
Landessymbole
01. Landesname
02. Landeswappen
03. Landesfarben
04. Landessiegel
05. Landeshymne
06. Landespatron