Landeswappen in Farbe

Seit 1918 führt das Land Vorarlberg die rote Fahne der Grafen Montfort in silbernem Schild.

Das Wappen des Landes ist das Montfortische rote Banner auf silbernem Schilde (Art. 6 Abs. 1 Landesverfassung). 
 

Am 8. August 1963 verleiht Kaiser Franz Josef auf Vorschlag und Ersuchen des Landtags dem Land Vorarlberg erstmalig ein Wappen.

Landeswappen in schwarz-weiß

Das Vorarlberger Wappen ist das einzige eines österreichischen Bundeslandes, in dem kein Wappentier vorkommt.

Das Recht zur Führung des Landeswappens ist dem Präsidium des Landtags, den Mitgliedern der Landesregierung sowie den Dienststellen des Landes vorbehalten.

Soweit dieses Recht nicht durch allgemeine Rechtsvorschriften eingeräumt wird, bedarf die „Führung“ des Landeswappens einer Bewilligung der Landesregierung. Seine „Verwendung“ ist grundsätzlich freigestellt.

Landtagssaal im Landhaus in Bregenz

Wappenmantel von 1863

Das Wappendiplom des ersten Wappens wird am 8. August 1864 ausgestellt.

  • Die Herrschaften und Stände Bregenz Sonnenberg und Feldkirch (oben),
  • Bludenz, die Montforter Kirchenfahne als Herzschild und Hohenems (mittig)
  • sowie Dornbirn, Montafon und Bregenzerwald (unten)

sind auf dem Wappen abgebildet.

Es wurde von Kaiser Franz Josef nach einem Entwurf des Historikers Josef Bergmann verliehen.

Da die Montforter im Mittelalter über weite Teile Vorarlbergs geboten, wurde ihr Wappen als Herzschild in das erste Vorarlberger Landeswappen integriert.

Das Landeswappen ist im Gesetz über die LGBl.Nr. 11/1996, 58/2001, näher geregelt. Es enthält als Anlagen 1 und 2 verbindliche Darstellungen in Farb- und Schwarzdruck.

Gemäß § 248  Abs. 2 Strafgesetzbuch, BGBl.Nr. 60/1974, genießt das Landeswappen auch strafrechtlichen Schutz.

01.     Landesname
02.     Landeswappen
03.     Landesfarben
04.     Landessiegel
05.     Landeshymne
06.     Landespatron

07.     Landesauszeichnungen